Zuletzt aktualisiert: 27. Mai 2020
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Zuletzt aktualisiert: 5. Juni 2020
1.1 Die Passengers friend wird betrieben von der Passengers friend GmbH, Mühlenstraße 24, 59348 Lüdinghausen, Amtsgericht Coesfeld HRB 16195, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Finke (nachfolgend als „Passengers friend“, „PF“ oder „Wir“ bezeichnet).
1.2 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von Passengers friend mit ihrem/n Auftraggeber/n (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) im Zusammenhang mit den von Passengers friend angebotenen Diensten. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie von Passengers friend nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.3 Im Rahmen dieses Vertrages kauft Passengers friend Ihre Forderungen, die Ihnen aufgrund der EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 auf Ausgleichszahlung gegenüber einem Luftfahrtunternehmen oder aufgrund einer Reise- oder Flugstornierung oder -Nichtantritt gegenüber einem Luftfahrt- oder Reiseunternehmen ggfs. auch weitere Ansprüche zustehen, auf. Sie treten diese Forderung unwiderruflich an Passengers friend ab; Passengers friend wird hierdurch Forderungsinhaber. Die Bedingungen dieser Abtretung regelt § 2.
2.1 Das von Passengers friend unterbreitete Angebot zur Unterstützung bei der Durchsetzung eines Anspruchs des Auftraggebers gegen eine Fluggesellschaft, einen Reiseveranstalter oder einen anderen Anspruchsgegner ist unverbindlich. Passengers friend kann die Forderung insbesondere dann ablehnen, wenn diese nach summarischer Prüfung vermutlich nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist oder die Durchsetzung der Forderung einen nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen oder zeitlichen Aufwand für Passengers friend nach sich ziehen könnte. Der Auftraggeber gibt mit der Beauftragung im Rahmen eines Buchungsprozesses bzw. der Einreichung einer Forderung Passengers friend ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das er für den Fall der Einreichung der Forderung 14 Tage, im Falle einer Beauftragung innerhalb eines Buchungsprozesses bis 14 Tage nach Stattfinden oder Annullierung des gebuchten Fluges gebunden ist. Die von Passengers friend verschickte Eingangsbestätigung bzw. weitere Informationsnachfragen stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebots erfolgt durch ausdrückliche Erklärung seitens Passengers friend und/oder der beauftragten Kooperationsanwälte gegenüber dem Auftraggeber.
2.2 Der Auftraggeber tritt sämtliche Forderungen und Rechte, die ihm gegen ein Luftfahrtunternehmen aus einem bestimmten Flug gem. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Zusammenhang mit der näher bezeichneten Verspätung oder Annullierung zustehen, endgültig an Passengers friend ab. Außerdem werden sämtliche Ansprüche gegen ein Luftfahrtunternehmen, einen Reiseveranstalter und/oder Andere, welche sich aus einer mangelbehafteten Leistung ergeben, endgültig abgetreten. Als Ausgleich dafür erhält er von PF eine Entschädigung.
2.3 Entschädigungsmodell „Zahlung nach erfolgreicher Inanspruchnahme“: Mit Zustandekommen des Vertrags zwischen PF und dem Auftraggeber erhält der Auftraggeber – im Falle der „Zahlung nach erfolgreicher Inanspruchnahme“ – einen Anspruch gegenüber Passengers friend auf Weiterleitung der tatsächlich durch das in Anspruch genommene Unternehmen geleisteten Ausgleichszahlung. In diesem Fall steht Passengers friend ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 4.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Dieser wird vor Auszahlung von Passengers friend an den Auftraggeber in Abzug gebracht. Eine Auszahlung an den Auftraggeber erfolgt in diesem Fall erst nach Zahlung durch das Unternehmen an Passengers friend. Wird eine falsche Kontoverbindung durch den Auftraggeber angegeben und wurde auf dieses Konto überwiesen, so gilt diese Verpflichtung von Passengers friend als erfüllt. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise per Orderscheck.
2.4 Passengers friend unterstützt den Auftraggeber bei der Durchsetzung von Forderungen gegen Fluggesellschaften und /oder Reiseveranstalter, welche auf einer mangelbehafteten Leistung beruhen und/ oder zu Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter und/oder Andere führen können.
2.5 Passengers friend ist ausschließlich gestattet, außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeiten für den Auftraggeber zu vermitteln. Zur Vertretung vor Gericht ist Passengers friend nicht berechtigt. Eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung wird von Passengers friend keinesfalls erbracht und auch nicht geschuldet. Passengers friend nimmt insbesondere keine rechtliche (Vor-) Prüfung der Ansprüche des Auftraggebers vor, dies geschieht ausschließlich in Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten der Passengers friend. Passengers friend wird als Unternehmen für den Auftraggeber ausschließlich vermittelnd sowie im Rahmen der Erhebung, Aufbereitung und Verwaltung von Flug-, Wetter- und sonstige Daten in der Passengers friend-Datenbank tätig.
2.6 Passengers friend ist dazu berechtigt, mit der außergerichtlichen und der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung die Kooperationsanwälte und Partnerunternehmen zu beauftragen und im Rahmen dessen die vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Daten an diese weiterzuleiten.
2.7 Passengers friend ist berechtigt, Ihre Ansprüche zum Zwecke der Refinanzierung an Dritte abzutreten.
2.8 Im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaft ausgeübten Ermessens sind Passengers friend und die Kooperationsanwälte in ihrer Entscheidung über die Art und Weise der Durchsetzung des Anspruchs gegen die Fluggesellschaft frei. Passengers Friend und die Kooperationsanwälte sind insbesondere dazu berechtigt, Vergleichsangebote (Gutscheine etc.) ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber abzulehnen.
2.9 Passengers friend ist nicht verpflichtet, zur Durchsetzung der Forderungen Gutachten einzuholen. Sofern die Einholung eines Gutachtens erforderlich ist, erfolgt dies aufgrund gesonderter Vereinbarung erst nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
3.1 Der Auftraggeber wird Passengers friend und die Kooperationsanwälte bei der Durchsetzung der Forderung unterstützen und sämtliche ihm bekannten und für die Bearbeitung relevanten Daten und Informationen Passengers friend oder den Kooperationsanwälten zur Verfügung stellen. Auf Nachfrage von Passengers friend oder den Kooperationsanwälten wird der Auftraggeber zugehörige Unterlagen, wie insbesondere Bordkarten, Buchungsbestätigungen oder sonstige Flugnachweise, Beweisbilder, Belege und sonstige relevante Dokumente während der gesamten Vertragslaufzeit Passengers friend überlassen. Der Auftraggeber wird Passengers friend unverzüglich nach dem Entstehen (bei Beauftragung im Rahmen eines Buchungsprozesses) bzw. Einreichen der Forderung sämtliche bisherige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen.
3.2 Der Auftraggeber versichert durch die Akzeptanz dieser AGB, dass er sämtliche Flugdaten und zur Bearbeitung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben hat, dass er selbst Inhaber der vertragsgegenständlichen Forderung ist bzw. darüber verfügen darf sowie dass er keine über seine Angaben hinausgehenden Ausgleichzahlungen erhalten hat.
3.3 Der Auftraggeber versichert durch die Akzeptanz dieser AGB, dass er sämtliche Flugdaten und zur Bearbeitung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben hat, dass er selbst Inhaber der vertragsgegenständlichen Forderung ist bzw. darüber verfügen darf sowie dass er keine über seine Angaben hinausgehenden Ausgleichzahlungen erhalten hat.
3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, für die Dauer der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung von Passengers friend keine eigenen Handlungen oder Verfahren in dieser Angelegenheit zu führen sowie keine rechtsverbindlichen Erklärungen, insbesondere gegenüber der Fluggesellschaft abzugeben. Soweit die Fluggesellschaft oder Vertreter der Fluggesellschaft mit dem Auftraggeber selbst in Kontakt treten, wird der Auftraggeber Passengers friend hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.5 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus § 3 nicht oder nicht ausreichend nach, so ist Passengers friend neben der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund auch berechtigt, vom Auftraggeber einen Kostenbeitrag in Höhe von 60 € inkl. Umsatzsteuer zu fordern. Darüber hinaus müssen bereits geleistete Auszahlungen durch den Auftraggeber an Passengers friend erstattet werden. Zusätzlich müssen mindestens die entstandenen Kosten für eine gerichtliche Durchsetzung beglichen werden. Dies kann unter anderem die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwalts und die Kosten eines Fremdanwalt beinhalten. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt nur, wenn die angeforderte Mitwirkung in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und dem Erstattungsprozess steht.
4.1 Im Falle der Entschädigungsvariante „nach erfolgreicher Inanspruchnahme“ erhält PF eine pauschale und erfolgsabhängige Provision i.H.v. 36 % aller aufgrund der Beauftragung erzielten Zahlungen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Im Falle einer Sonderangebotes und eines gesondert gekenntzeichneten Preises gilt jeweils dieser besondere Preis.
4.3 Bei entgeldlicher Beauftragung der Passengers friend im Rahmen des „Flugschecks“ spätestens 72 Stunden nach der Buchung und mindestens 96 Stunden vor Abflug des ersten Flugsegmentes beträgt die Provision 0 %. Wenn Ansprüche im Rahmen des Flugschecks durchgesetzt werden darf der durchzusetzende Anspruch erst nach Kauf des Flugschecks bei der Passengers friend entstanden sein.
4.4 Passengers friend und/oder die beauftragten Kooperationsanwälte sind berechtigt, die Provision (Ziffer 4.1) von den Zahlungen in Abzug zu bringen, die von dem Schuldner an Passengers friend oder die Kooperationsanwälte geleistet werden. Zum Abzug weiterer Kosten (wie z. B. für Gutachten) ist Passengers friend nur berechtigt, wenn der Auftraggeber dem zuvor zugestimmt hat. Im Falle der „Sofortauszahlung“ wird die Provision umgehend bei Auszahlung des vorhersehbaren Entschädigungsbetrages, der sich aus den mitgeteilten Daten über Flugentfernung, Verspätungsdauer und Zahl der Reisenden ergibt, einbehalten.
4.5 Provision (vergl. Ziffer 4.1/4.2) ist auch dann aus dem Gesamtbetrag der einzuziehenden Forderung zu berechnen, wenn der Schuldner lediglich eine Teilzahlung geleistet hat, wobei sich die Provision insgesamt auf den tatsächlich eingezogenen Betrag beschränkt.
4.6 Für den Fall, dass der Schuldner Zahlungen direkt an den Auftraggeber leistet, verpflichtet dieser sich, die Provision (Ziffer 4.1) an Passengers friend weiterzuleiten.
4.7 Das Fremdgeldkonto wird unverzinslich geführt. Der Auftraggeber hat daher keinen Zinsanspruch zwischen Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto und der Auszahlung an den Auftraggeber, wenn die Auszahlung unverzüglich erfolgt.
4.8 Passengers friend ist nur auf Anfrage des Auftraggebers verpflichtet, den diesem überwiesenen Betrag aufzuschlüsseln und den tatsächlich erhaltenen Erstattungsbetrag nachzuweisen. Im Falle der „Sofortüberweisung“ ist PF hierzu in keinem Fall verpflichtet.
4.9 Gerichtsgebühren und Kosten der Kooperationsanwälte werden durch Passengers friend vorfinanziert, im Falle des Entschädigungsmodells „Sofortauszahlung“ durch PF übernommen. Sollte die Fluggesellschaft, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, einen Ersatz der Kosten im Sinne der Ziffer 2.6 oder einen Ersatz sonstiger mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten mit Ausnahme der Ausgleichszahlung selbst leisten oder hierzu gerichtlich verpflichtet werden, so dient dies zur Abdeckung der von Passengers friend vorfinanzierten Kosten und der Kosten der Kooperationsanwälte. Der Auftraggeber hat auch in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der Provision gemäß der Ziffer 4.1. Soweit rechtlich zulässig tritt der Auftraggeber die Kostenersatzansprüche, soweit sie ihm zustehen, an Passengers friend zur Einziehung ab, sodass Passengers friend auch nach Beendigung des Vertrages berechtigt ist, diese im eigenen Namen geltend zu machen.
4.10 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers stehen, rechtskräftig festgestellt oder von Passengers friend schriftlich anerkannt wurden.
5.1 Passengers friend übernimmt die in Auftrag gegebene Dienstleistung gewissenhaft anhand der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und den Daten, die Passengers friend selbst über den jeweiligen Flug gesammelt hat. Passengers friend gewährleistet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht, dass die Luftgesellschaft und/oder der Reiseveranstalter aufgrund der entsprechenden Forderungsschreiben die Forderung anerkennt und/oder ganz oder teilweise ausgleicht. Insoweit ist auch die Haftung ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist insbesondere bewusst, dass trotz sorgfältiger Recherchen und wahrheitsgemäßer Angaben des Auftraggeber nicht auszuschließen ist, dass die Luftgesellschaft einen rechtlich erheblichen Entlastungsbeweis führen kann, der den Anspruch ausschließt.
5.2 Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Passengers friend als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Passengers friend die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
6.1 Das Vertragsverhältnis endet, wenn die Forderung ausgeglichen ist oder Passengers friend nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Betreibung feststellt und den Auftraggeber hiervon schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzt oder Passengers friend die Bearbeitung aus anderen Gründen ablehnt.
6.2 Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch den Auftraggeber als auch durch Passengers friend jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grunde gekündigt werden, Passengers friend behält sich insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn der Auftraggeber seine Pflichten und Obliegenheiten im Sinne des § 3 schuldhaft verletzt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber gegenüber Passengers friend oder den Vertragsanwälten falsche Angaben gemacht hat. In den vorgenannten Fällen fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr (vgl. 3.5) auch dann an, wenn aufgrund der Pflichten- bzw. Obliegenheitsverletzung des Auftraggebers keinerlei Zahlungen des Schuldners an Passengers friend erfolgt sind. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass für Passengers friend kein oder nur ein geringerer Schaden als der Betrag der Bearbeitungsgebühr entstanden ist.
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Passengers friend verwendet die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber. Die Datenschutzpraxis von Passengers friend steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und bzw. Nutzung von personenbezogenen Daten der Auftraggeber finden sich in den Datenschutzhinweisen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Ich bin gleichfalls damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten von dem refinanzierenden Unternehmen - ggf. elektronisch - erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden zum Zweck der Einziehung und ggf. gerichtlichen Durchsetzung der Forderung. Diese Erklärung soll zugleich als Benachrichtigung im Sinne des § 33 BDSG gelten.
Sofern Sie mit uns in Kontakt treten, erheben und verarbeiten wir von Ihnen mitgeteilten Daten um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Diese Daten verarbeiten wir ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich entweder zur Beantwortung Ihres Anliegens, oder zur Vertragserfüllung gem. Art. 6 I b) DSGVO. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Ende des Vertrages oder des berechtigten Interesses entweder auf persönlichen Wunsch des Auftraggeber oder nach Ablauf einer Frist von 10 Jahren gelöscht.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommen.
10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Passengers friend und dem Auftraggeber sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist dabei jedoch ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher (vgl. § 7), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Auftraggeber einen weitergehenden Schutz bieten.
10.2 Der Inhalt des zwischen dem Auftraggeber und Passengers friend geschlossenen Vertrages ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den konkreten, im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten Angaben in Formularen, E-Mails und ggf. Briefen. Der Vertrag ist darüber hinaus nicht für den Auftraggeber im Internet abrufbar oder zugänglich.
10.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen soweit gesetzlich zulässig der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
10.4 Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüchen Lüdinghausen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung des Widerrufs reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Passengers friend GmbH
Mühlenstraße 24
59348 Lüdinghausen
Deutschland
Telefon: +49 (0) 2591 253 98 98
E-Mail: info@passengersfriend.com
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sofern die Vertragsausführung bereits während der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen hat verlieren Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht. Die Vertragsausführung beginnt mit unserer 1. Aufforderung gegenüber dem Anspruchsgegner sowie der Bestätigung hierüber an die uns übermittelte Kontaktemailadresse.